Rechtsprechung
BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Verdacht als Eingriffsanlass für eine Zwangsmaßnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Rechtsstaatliche Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungsanordnung; Umfang der Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei der Anwendung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 105
Anforderungen an die Umschreibung des Tatvorwurfs in einem Durchsuchungsbeschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 12.03.2002 - 2090 Js 11541/02
- LG Koblenz, 19.03.2004 - 9 Qs 58/04
- BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Damit der richterliche Durchsuchungsbeschluss auch dazu dienen kann, die Durchführung des Eingriffs messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ), muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist.Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Eine Durchsuchungsanordnung wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn die Angabe des Tatvorwurfs unterbleibt, obwohl sie nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Diesen Verdacht hat der für die vorherige Gestattung der Zwangsmaßnahme oder für deren nachträgliche Kontrolle zuständige Richter eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).Damit der richterliche Durchsuchungsbeschluss auch dazu dienen kann, die Durchführung des Eingriffs messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ), muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist.
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Damit der richterliche Durchsuchungsbeschluss auch dazu dienen kann, die Durchführung des Eingriffs messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ), muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist.Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Schließlich muss der angeordnete Eingriff in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfGE 96, 44 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Eine Durchsuchungsanordnung wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn die Angabe des Tatvorwurfs unterbleibt, obwohl sie nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Eine Durchsuchungsanordnung wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn die Angabe des Tatvorwurfs unterbleibt, obwohl sie nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04
Eine Durchsuchungsanordnung wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn die Angabe des Tatvorwurfs unterbleibt, obwohl sie nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 50, 48 ; 71, 64 ).